Umsatzsteuer-Sonderprüfungen: Finanzverwaltung erzielt Rekordergebnis
04.09.2026
Die Umsatzsteuer-Sonderprüfungen durch die Finanzverwaltung haben auch in den Jahren 2024 und 2025 erhebliche zusätzliche Steuereinnahmen erbracht. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums führten die Prüfungen im Jahr 2024 zu einem Mehrergebnis von rund 1,63 Mrd. €. Im Folgejahr 2025 stieg das Mehrergebnis noch einmal an, auf rund 1,69 Mrd. €.
Die statistischen Auswertungen der obersten Finanzbehörden der Länder zeigen, dass die Umsatzsteuer-Sonderprüfung weiterhin ein wirksames Instrument zur Sicherung des Steueraufkommens darstellt. In den ausgewiesenen Mehrergebnissen sind die Ergebnisse aus der Mitwirkung von Umsatzsteuer-Sonderprüfern an allgemeinen Betriebsprüfungen oder an Prüfungen der Steuerfahndung nicht enthalten.
Im Jahr 2024 wurden bundesweit 63.733 Umsatzsteuer-Sonderprüfungen durchgeführt. Dafür waren im Jahresdurchschnitt 1.630 Sonderprüfer im Einsatz. Jeder von ihnen führte durchschnittlich 39 Prüfungen durch und erzielte so ein zusätzliches Steueraufkommen von rund 1 Mio. €. Im Jahr 2025 nahm die Zahl der Umsatzsteuer-Sonderprüfungen weiter zu: Insgesamt wurden 65.294 Sonderprüfungen durchgeführt, obwohl die Zahl der eingesetzten Sonderprüfer leicht auf durchschnittlich 1.597 zurückging. Jeder von ihnen führte im Durchschnitt 41 Prüfungen durch, was einem durchschnittlichen Mehrergebnis von rund 1 Mio. € pro Prüfer entspricht.
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